Auch in Rheinland-Pfalz müssen Lehrer Schulbücher nicht aus eigener Tasche zahlen
Nachdem das OVG Münster bereits entschieden hatte, dass ein Lehrer nicht dazu verpflichtet ist, die für die Vorbereitung des Unterichts erforderlichen Schulbücher aus eigener Tasche zu finanzieren, ist nur auch das OVG Koblenz (Urteil vom 26. Februar 2008, Aktenzeichen: 2 A 11288/07.OVG) zum selben Ergebnis gekommen.
Dieser Eintrag wurde am Freitag, den 14. März 2008 um 12:25 Uhr erstellt und ist in der Kategorie Arbeitsrecht, Bildungsrecht, Verwaltungsrecht zu finden. Sie koennen die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie koennen einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.
am 21. März 2008 um 6:06 Uhr.
Es ist alles gut, schön sowohl als auch richtig und mit Sicherheit eine Erleichterung für Lehrer. Jedoch sollte man auch mal darüber nachdenken ob man Bücher für Schüler auch anschaffen sollte und Eltern pro Schuljahr einen Obolus dabei zu zahlen. Nach dem Schuljahr sind viele Bücher noch neu, fasst unbenutzt und könnten leicht weiter gereicht werden.