Nachhaltigkeit ins Grundgesetz
Wie kurz vor dem Wochenende bekannt wurde planen einige jüngere Bundestagsabgeordnete einen Versuch, das Grundgesetz um eine ausdrückliche Verpflichtung des Staates zu ergänzen, “in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen”.
Schöne Worte… Aber was würde das bringen? So lange diese Verpflichtung nicht eingeklagt werden kann, wird sich durch eine solche Ergänzung des Grundgesetzes im Zweifel nicht viel ändern. Zudem ist der Begriff der “Nachhaltigkeit” trotz oder gerade wegen seiner Geläufigkeit alles andere als klar. Und: welche Generationen sollen geschützt werden?
Ich selbst bleibe dabei, dass nur eine institutionelle Absicherung der Generationengerechtigkeit dazu beitragen wird, dass der Politik die langfristige Perspektive wieder ins Blickfeld gerät.
Dieser Eintrag wurde am Sonntag, den 17. April 2005 um 11:28 Uhr erstellt und ist in der Kategorie Staatsrecht zu finden. Sie koennen die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie koennen einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.